Zum einen hat das mit dem Know-how zu tun, das ein Steuerberater benötigt, um die Buchhaltung für einen Onlinehändler erledigen zu können. Im Onlinehandel tauchen Gebühren in umfangreichen Stil auf, die in Ladengeschäften oder anderen offline-Unternehmen nicht vorkommen. Auch die Thematik der Lieferschwellen kann sehr umfangreich sein, was im Onlinehandel keine Seltenheit ist.
Eines der Hauptprobleme für Steuerkanzleien allerdings ist die Bewältigung der vielen Einzeltransaktionen, die ein Onlinehändler aufweist. Beim direkten Vergleich eines stationären Modegeschäfts mit einem Onlineshop, der genau dieselbe Ware verkauft, wird klar, wie sich die Masse an Transaktionen ergibt. Verkauft der stationäre Händler in der Innenstadt 80 Artikel an 80 unterschiedliche Kunden an einem Tag über seine Barkasse, löst er buchhalterisch genau eine Buchung aus, denn für das Finanzamt ist es ausreichend, wenn die Kasseneinnahmen eines ganzen Tages aufsummiert verzeichnet werden.
Wenn nun ein Shopbetreiber 80 Artikel am Tag über seinen Shop an einzelne, unterschiedliche Kunden verkauft, müssen 80 Rechnungen geschrieben und die Ware einzeln in 80 Paketen versendet werden. Diese müssen dann 80 Mal als Forderung verzeichnet und der Zahlungsausgleich über PayPal, Klarna, Kreditkarte, etc. muss ebenfalls 80 Mal gebucht werden. Somit haben Onlinehändler allein durch dieselbe Anzahl an Verkäufen 79 Buchungen mehr, als ein stationärer Händler mit denselben Verkaufszahlen. Gebühren für jede einzelne Transaktion und Retouren sind hierbei noch gar nicht mitberücksichtigt, diese kommen natürlich auch noch hinzu, was eine Vielzahl von Einzeltransaktionen mit sich bringt.
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung sollte jeder Zahlungseingang und jede Rückerstattung einem offenen Posten zugeordnet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Buchungstexte, die Zahlungstransaktion und offener Posten aufweisen, kann eine Steuerkanzlei das bei dem hohen Aufkommen von Einzeltransaktionen händisch nicht leisten, weswegen viele Steuerkanzleien Abstand von Onlinehändlern nehmen.
Nur mit Hilfe eines Tools wie PayJoe ist es möglich, die Buchhaltung für Onlinehändler ordnungsgemäß zu erledigen. PayJoe stellt die einzelnen Zahlungstransaktionen der unterschiedlichen Zahlungsanbieter für die Buchhaltung zur Verfügung und reichert diese durch Beleginformationen wie die Rechnungsnummer an. Dadurch ist eine automatische Zuordnung zwischen Zahlung und offenem Posten in der Buchhaltung möglich, da der Buchungstext von Zahlung und Beleg somit derselbe ist. Diese Buchungsvorschläge können dann auch automatisiert verbucht werden.
Wenn Sie auf der Suche nach einem (neuen) Steuerberater sind, müssen Sie sich nicht in Ihrer näheren Umgebung nach einer geeigneten Kanzlei umsehen. Denn genau hier liegen die Vorteile, die ein Onlinehändler mit sich bringt. Die Zahlungstransaktionen und alle Ausgangsbelege liegen bereits in digitaler Form vor. Somit ist es ein Leichtes, auch mit geographischer Distanz, die nötigen Daten für die Buchhaltung dem Steuerberater zu übermitteln. Schauen Sie sich also nach Steuerkanzleien um, die auf das Thema Onlinehandel spezialisiert sind, unabhängig davon wo in Deutschland sich diese Kanzlei befindet. Dort erhalten Sie meist die fachkundigere Leistung und können somit viel Geld sparen, da diese Kanzleien bereits mit automatisierten Prozessen für Onlinehändler arbeiten.
Somit ist eine Steuerkanzlei direkt in Ihrer Nähe nicht mehr von Nöten und Sie können sich den Steuerberater Ihres Vertrauens frei aussuchen. Nutzen Sie also die Digitalisierung bei der Wahl Ihrer Steuerkanzlei zu Ihrem Vorteil.
Weitere Informationen zur Unterstützung von Onlinehändler durch PayJoe, finden Sie hier.